"Mehr Service für Datenschutz!"

Websites und DSGVO

Benötigte meine Website eine Datenschutzinformation?

In den meisten Fällen „ja“. Websites erfassen fast immer personenbezogene Daten, nämlich IP Adressen. IP Adressen sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO. Diese Entscheidung traf der Europäische Gerichtshof (EuGH) für statische und dynamische IP Adressen.


Benötigt meine Website einen Cookie Banner?

Variante 1: Kein Cookie Banner

Dies ist nur rechtskonform, wenn Sie tatsächlich keinen Cookies einsetzen. Im Internet können Sie auf diversen Seiten prüfen, ob Sie wirklich keine Cookies verwenden. Cookies werden beispielsweise von google Diensten wie google analytics oder google maps gesetzt. Auch Facebook oder andere Social Media Kanäle verwenden unter Umständen Cookies auf Ihrer Website, wenn sie eingebunden werden. Manche Website Baukastensysteme binden Cookies automatisch mit ein.

Variante 2: Cookie Banner als Hinweis ohne Pflicht zur Einwilligung

Der Cookie Banner wird informativ angezeigt und verlinkt auf einen Text mit genaueren Informationen zu allen Cookie Diensten, die Sie verwenden. Es ist aber keine explizite Einwilligung für die Verwendung der Cookies von jeweiligen User notwendig. Die Cookies werden meist schon beim ersten Aufrufen der Website gesetzt.

Dies ist aktuell die häufigste Form des Cookie Banner, der im Internet zu finden ist. Mit der ePrivacy Verordnung (siehe „ePrivacy Verordnung und DSGVO“) wird sich das möglicherweise bald ändern.

Variante 3: Cookie Banner mit Möglichkeit zur Einwilligung zur Verwendung von Cookies

Cookies werden nur gesetzt, wenn der Website Besucher auch explizit einwilligt. Eine Einwilligung kann beispielsweise durch das Anklicken einer Checkbox erfolgen. Der Text für die Einwilligung muss dabei den Vorgaben der DSGVO folgen (Transparenz, Beschreibung der Datenart, Zweck,…).

Die Cookies dürfen technisch erst nach erfolgter Einwilligung gesetzt werden.

Empfehlenswert ist diese Variante insbesondere für mögliche einwilligungspflichtige Cookies (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO). Beispielsweise bestimmte Tracking und Targeting Cookies. Hier ist eine genaue Evaluierung im Einzelfall notwendig, ob das Setzen der Cookies einwilligungspflichtig ist oder Sie sich auf „berechtigtes Interesse“ (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) stützen können.

NICHT VERGESSEN!

Impressumspflicht, Mediengesetz (MedienG), Unternehmensgesetzbuch (UGB), Gewerbeordnung (GewO) und E-Commerce Gesetz (ECG)! Nicht nur die Datenschutzgrundverordnung gilt für Websites in Österreich. Auch andere Rechtsbereiche finden Anwendung.


Gerne berate ich Sie bei der Erstellung ihrer Website.